Liebe Patientin, lieber Patient,
bisher konnten Sie Verordnungen/Rezepte in unserer Praxis bestellen und die elektronische Gesundheitskarte (eGk) zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des laufenden Quartals nachreichen. Aufgrund gesetzlicher Änderungen sind wir von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung ab sofort verpflichtet, die eGk vor Bearbeitung und Versendung Ihrer Rezept- und Überweisungswünsche quartalsweise einzulesen.
Um in Ihrem Sinne zu handeln, nutzen wir das erste Quartal 2023 als „Übergang“ – hier ist das Nachreichen der Karte noch möglich. Ab dem 01.04.2023 können und dürfen wir keine Rezepte, Überweisungen und andere Verordnungen mehr herausgeben, ohne vorher Ihre Karte eingelesen zu haben.
Gerne können Sie uns Ihre Versichertenkarte oder einen anderen aktuellen Nachweis Ihrer Krankenkasse gemeinsam mit Ihrem Verordnungswunsch postalisch zukommen lassen. Die Versichertenkarte senden wir Ihnen anschließend gemeinsam mit Ihrer Bestellung per Post zurück.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team des DiaMedicum Würzburg